Wissenswertes zum Unterhalt

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich regelmäßig nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Hiernach wird in erster Linie nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Unterhaltsberechtigten der Kindesunterhalt bestimmt.

Die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden sie auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, insbesondere zur Kindergeldverrechnung.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Unterhalt finden sie in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate (für Süddeutschland siehe u.a. Website des Oberlandesgerichts Karlsruhe).